Die Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine Summenversicherung, d.h. bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle, die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die in dem Fahrzeug berechtigte Insassen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass unberechtigte Fahrer, wie beispielsweise ein Dieb, nicht versichert sind. Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität, ein Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.

Tritt der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so leistet der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Insassen, so leistet der Versicherer ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.

Bleibt nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurück, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld gezahlt. Diese Zahlung dauert jedoch längstens ein Jahr. Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag vom Versicherer gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Hier besteht eine Leistungsdauer von längstens zwei Jahren.

Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, die ihren Schutz in allen Lebensbereichen und meist 24 Stunden am Tag anbietet, besteht bei der Insassenunfallversicherung lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges Deckung. Auch deshalb ist sie in der Regel entbehrlich.

 

Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung

 

Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei unterschiedliche Versicherungsarten: Das Pauschalsystem und das Platzsystem. Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme für das Fahrzeug insgesamt festgelegt. Diese Versicherungssumme wird bei einem Schaden durch die Anzahl der berechtigten Insassen zum Schadenszeitpunkt geteilt. Sollte sich mehr als ein Insasse in dem Fahrzeug aufhalten, so erhöhen sich die Versicherungssummen um jeweils 50%.

Im Rahmen des Platzsystems wird jeder Platz des Fahrzeuges mit vereinbarten Versicherungssummen einzeln versichert. Eine Besonderheit stellt hierbei der Fahrerplatz dar. Dieser kann einerseits ausgeschlossen werden, andererseits aber auch als einziger versichert werden. Eine Erhöhung der Versicherungssummen bei mehr als einem Insassen findet nicht statt.