Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs.
Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt.
Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden. Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile vorhanden.
Das Schadenereignis muss entweder durch Brand, Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschäden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden muss) oder Glasbruch eingetreten sein. Ebenfalls umfasst die Teilkaskoversicherung Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
In der Teilkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt bei der Teilkasko-Prämienberechnung nicht berücksichtigt.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.