Bei Streitigkeiten rund ums Auto kann guter Rat teuer sein.

Was machen Sie, wenn...

... Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt werden und der Unfallgegner nicht zahlen will?

... Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren müssen?

... Ihnen beim Kauf Ihres Gebrauchtwagens falsche Angaben gemacht werden?

... Ihnen der Führerschein entzogen wurde?

 

Wen schützt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.

Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.

Mitversichert gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.

Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.

 

In welchen Fällen besteht Rechtsschutz?

Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art. Hierzu zählen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muß.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht , wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
  • Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
  • Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
  • Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muß.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

 

Was ist bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

 

Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:

  • das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war;
  • der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß;
  • der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl );
  • der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde;
  • der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird.