Vor allem bei jungen Familien ist die Existenzsicherung oft noch sehr dürftig. Man verdrängt, dass bei plötzlichem Tod des Hauptverdieners der Familie große Versorgungslücken entstehen können.
Die Risiko- LV ist nicht als Kapitalanlage gedacht. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ( Kapital- LV) zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall. Die Beiträge werden nicht angespart. Dafür sind aber die Prämien für die Risiko- LV - im Gegensatz zur Kapital- LV - geringer.
Begriffsdefinitionen
Die verbundene Risikolebensversicherung ist für Partner sich gegenseitig absichern wollen, empfehlenswert. Diese Art der gegenseitigen Absicherung kann zwar billiger als die Einzelabsicherung sein, dafür wird bei Tod des zuerst Sterbenden die Versicherungssumme aber nur einmal fällig.
Für Unternehmer ist die Risikoversicherung ebenfalls ein Absicherungsinstrument, z.B. zur gegenseitigen Versicherung der Kompagnons.
Der Verlust des Geschäftspartners - oder des Geschäftsführers - kann schwerste finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Empfohlen wird, mindestens das zweifache Brutto - Jahresgehalt abzusichern.
Die Beiträge für die Risiko- LV sind als Betriebsausgaben absetzbar, unterliegen allerdings der Besteuerung im Todesfall.
Die fallende Risiko-Lebensversicherung wird bei der Hausfinanzierung wird i. d. R. von dem Finanzierungsinstitut eine Risiko- LV zur Absicherung des Hauptverdieners gewünscht. Hier bietet sich die fallende Risiko- LV an weil die Versicherungssumme der fallenden Restschuld angeglichen wird. Das spart Versicherungsprämien. Wenn Ihre Bank Ihnen eine Risiko- LV empfiehlt, vergleichen Sie die Beiträge.
Bei der Beurteilung des Preis/ Leistungsverhältnisses spielt der Beitrag und die Todesfallleistung eine ausschlaggebende Rolle. Nachstehend sind die wichtigsten Begriffe und Überschusssysteme der Risikolebensversicherung erklärt:
Der garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Die Todesfallleistung ist ein Geldbetrag, den der Versicherer im Todesfall erbringt. Die Todesfallleistung ist, je nach Auswahl des Überschusssystems, nicht immer garantiert. Sie ist abhängig von der Entwicklung der Überschüsse. Bei positiver Entwicklung der Überschüsse werden diese dazu verwendet, die Versicherungssumme auf die Todesfallleistung zu erhöhen. Diese Todesfallleistung wird allerdings nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.
Mit dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung" werden die zugeteilten Überschüsse nicht zur Erhöhung der Todesfallleistung herangezogen, sondern dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog. Zahlbeitrags, erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.
Bei diesem Überschusssystem wird sowohl der Beitrag als auch die Versicherungsleistung konstant über den gesamten Versicherungszeitraum garantiert.
Das Überschusssystem Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Es stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile, nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden.
Der garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand, der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Der Zahlbeitrag wird durch den Versicherer nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes und nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert
Die Versicherungssumme ist ein fest vereinbarter Geldbetrag, der im Versicherungsfall an den Anspruchsberechtigten, i. d. R. den Erben zur Auszahlung kommt.
Mit "Zahlbeitrag" wird der Beitragsaufwand definiert der tatsächlich für den Versicherungsschutz aufgebracht wird. Der Zahlbeitrag ist nicht mit dem garantierten Beitrag identisch und wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.
Höhe der Versicherungssumme
Wenn man einmal 50.000,-- Euro mit 6 % Zinsen anlegt, erhält man eine monatliche Rente in Höhe von 242,-- Euro, ohne Kapitalverzehr.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Versicherungssumme eher großzügig gewählt werden sollte.
Als Faustregel gilt: Wenigstens das dreifache, bei jungen Familien mit Kindern durchaus das fünffache Ihres Jahreseinkommens, sollte die Versicherungssumme ausmachen.
Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung abhängig von der persönlichen Lebenssituation.
Wählt man eine kurze Laufzeit und benötigt man nach Ablauf weiterhin Versicherungsschutz, wird zunächst das erhöhte Alter zur Beitragsberechnung herangezogen. Darüber hinaus wird eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hat sich das Gesundheitsrisiko für die Versicherungsgesellschaft verschlechtert, kann diese hierfür Risikozuschläge verlangen oder sogar die Annahme des Antrages verweigern. Experten raten zu Laufzeiten zwischen dem Endalter 50 und 55.
Wenn man wegen des Gesundheitszustandes Zweifel hat, ob man überhaupt versichert wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dann kann man auch einen Probeantrag stellen. Der Antragsteller ist dann nicht an diesen Antrag gebunden, wohl aber die Gesellschaft, wenn sie verbindlich Versicherungsschutz anbietet.
Leistungseinschränkung
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Verstirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantwortet wurden. Andernfalls riskiert man wegen der Verletzung der Anzeigepflicht den Versicherungsschutz.
Die Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen.
In der Risikolebensversicherung gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind. Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen. Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital begrenzen.
Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.
Grundsätzlich ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte.
Beitragsberechnung
Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung:
- Das Alter der versicherten Person
- Die Laufzeit der Versicherung
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Eventuell gefährliche Hobbys
- Die ggf. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
- Die Provisionshöhe und Gebühren
Die genannten Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen. Die tatsächliche Höhe des individuellen Beitrags, hängt stark von der persönlichen Situation ab.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die nach Risikotypen wie Raucher/Nichtraucher unterscheiden. Hierbei ist es bei den meisten Gesellschaften so, dass der "Nichtraucherbeitrag" günstiger ist als der "Raucherbeitrag". Andere Versicherungsunternehmen weisen diese Unterscheidung im Vergleich nicht aus, erheben aber nach Antragstellung Risikozuschläge für Raucher. Ebenfalls können Sie für gefährliche Hobbys oder erhöhten, beruflichen Gefahren eventuell mit Risikozuschlägen rechnen.
Wählen Sie nicht nur das preisgünstigste Angebot aus. Das preisgünstigste Angebot ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie jetzt und in der Zukunft keine Zusatzversicherungen in den Grundschutz einbeziehen wollen. Beachten Sie ggf. auch die Differenz zwischen Zahl- und Garantiebeitrag.
Wichtig ist für alle Familien: Bei den Zusatzversicherungen, wie beispielsweise der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), sind nicht nur günstige Beiträge, sondern auch die Bedingungsaussagen von größter Bedeutung. Sollten Sie mittelfristig Schutz gegen Berufsunfähigkeit wünschen, ist es schon jetzt empfehlenswert, nach einem leistungsstarken BUZ- Versicherer und günstigem Risikoversicherer Ausschau zu halten. Hierbei geht es zunächst um die Frage: "Welcher Versicherer bietet überhaupt eine BUZ an?" Und im zweiten Schritt um die Frage: "Zu welchen Bedingungen?" Dem sog. Beitrags-/ Leistungsverhältnis.
Manche Versicherungen haben in den Grundbeitrag, für die ersten 10 Jahre, bereits die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung, ohne Gesundheitsprüfung, einkalkuliert, andere Unternehmen verlangen hierfür geringe Zuschläge. Erkundigen Sie sich nach diesen Versicherungsunternehmen und berücksichtigen Sie in Ihrem Vergleich ggf. diesen Mehrbeitrag.
Nicht immer ist die preisgünstigste Versicherung auch die bedarfsgerechte Versicherung. Ermitteln Sie Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf. Vielleicht benötigen Sie die eine oder andere Versicherung gar nicht. Wir empfehlen Ihnen eine neutrale Bedarfsanalyse, bei der Ihre persönliche Lebensplanung in die Gestaltung eines Finanz- und Vorsorgeplans einfließt.
Leistungsabwicklung
Im Falle des Todes steht dem Bezugsberechtigten die Versicherungssumme zu. Die Todesfallmeldung ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert:
Verstirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der des original Versicherungsscheines, des Nachweise der letzten Beitragszahlung, einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen Zeugnis aus der die Todesursache hervorgeht ausgezahlt.
Voraussetzung für eine schnelle Regulierung ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
Kündigung
Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar.
Bei unterjährlicher Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat, immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.
Einige Versicherer verwenden als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch ist mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.
Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche Kosten an.
Weitere Möglichkeiten, den Beitrag für den Versicherungsschutz zu senken, sind: Die Todesfallsumme zu reduzieren, dadurch verringert sich der Beitrag, weil das Risiko nicht mehr so hoch ist, die Versicherungslaufzeit zu kürzen oder die Beiträge zu reduzieren.