Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit:

Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz. Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente bzw. EM-Rente).

Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich überhaupt zu arbeiten.

Für einen Arzt kommt also zum Beispiel auch ein Job als Pförtner oder Verkehrsinselbepflanzer infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.

 

Gesetzliche Absicherung der Erwerbsminderung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Erwerbminderungsrente besteht erst, wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gezahlt wurden, davon wenigstens 36 Monatsbeiträge in den letzten 60 Monaten.

Angerechnet werden allerdings auch Zeiten in denen wegen Krankheit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht eingezahlt wurde. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, geht der Betroffene völlig leer aus (Ausnahme: die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurde durch einen Arbeitsunfall verursacht).

Somit trifft Berufseinsteiger eine Berufsunfähigkeit besonders hart !!! Aus diesem Grund ist eine frühestmögliche private Absicherung unerlässlich !!!

 

Ursachen für gesetzliche Berufs -/ Erwerbsunfähigkeitsrenten

  • Entgegen einer häufigen Annahme sind nicht Unfälle, sondern "normale" Erkrankungen die häufigste Ursache einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit
  • Rücken, Gelenke 27 Prozent
  • Herz, Kreislauf 20 Prozent
  • Psychische Erkrankungen 19 Prozent
  • Krebs 12 Prozent - Stoffwechsel, Verdauung 5 Prozent
  • Sonstige 17 Prozent

 

Absicherung vor Berufsunfähigkeit - aber wie?

In jedem Fall empfiehlt es sich also sich zusätzlich privat vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen!

Die Höhe der versicherten Rente und die Laufzeit der Versicherung wird individuell am Bedarf des Kunden festgelegt. In der Regel wird hier Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und Leistungsdauer bis Endalter 60- 65 gewählt.