Als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter eines Hauses und/oder Grundstückes haften Sie für die Gefahren, die hiervon ausgehen, z.B. für den Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen.

Sie haben außerdem sogenannte Verkehrssicherungspflichten, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm etc. Auch für die Folgen der Verletzung dieser Pflichten haben Sie gerade zu stehen.

Ihre eigenen, selbstgenutzten Grundstücke sind in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung versichert. Ausnahmen sind, je nach Versicherer und Bedingungsalter, möglich, falls Sie mehrere Grundstücke besitzen.

Handelt es sich um Ihr Betriebsgrundstück, besteht Schutz über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Auch Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherern über die Privathaftpflicht gedeckt. Erkundigen Sie sich im Zweifel.

Für die Vermietung von ganzen Wohnungen oder Häusern benötigen Sie aber in jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, weil auch vom Gemeinschaftseigentum Gefahren ausgehen, die über die Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.

Hinweis:

Die Versicherer ermitteln den Beitrag auf unterschiedlichen Grundlagen. Manche verwenden die Jahresbruttomiete als Basis, einige die Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, andere die Nutzfläche. Lassen Sie sich deshalb beraten, welche Methode in Ihrem Fall günstig ist.