Mit einer Rechtsschutzversicherung können Streitende ohne Kosten oder mit einer geringen Selbstbeteiligung klagen. Sie zahlt für den Versicherten Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, die Sachverständigen- und die Zeugenentschädigungen. Sie übernimmt auch die Kosten des Prozessgegners, wenn der Versicherte sie erstatten muss.

Vor der Inanspruchnahme sollte Rücksprache mit dem Versicherer bezüglich der Kostenübernahme gehalten werden, da wird nicht jeder Rechtsstreit übernommen wird.

Entscheidender Unterschied zwischen den verschiedenen Angeboten: Ein Teil der Gesellschaften lässt im Streit ein Schiedsgericht entscheiden, während die Konkurrenten sich auf den Anwalt des Versicherten verlassen.

Folgende Arten der Rechtschutzversicherungen werden angeboten:

 

 

  • Privat-Rechtsschutz
    • Arbeits-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Miet-Rechtsschutz
    • Haus- & Grundbesitzer-Rechtsschutz
    • Bauherren-Rechtsschutz
    • Firmen-Rechtsschutz