Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs.
Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt.
Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden. Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet diese Versicherungsart Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Die Unfallschäden sind dabei als unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.
Bei der Berechnung der Vollkaskoprämie wird ein Vollkasko-Schadensfreiheitsrabatt angerechnet. Dieser Schadensfreiheitsrabatt richtet sich nach der Anzahl der schadensfreien Versicherungsjahre.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.