In der Wohngebäudeversicherung sind Gebäude, Garagen und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück sind summarisch versichert., sofern diese im Antrag angeben sind.

Mitversichert sind:

 

  • Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, soweit sie nicht vom Mieter eingebaut wurden (z.B. Einbauküche)
    • Zubehör, das zu Wohnzwecken dient (z.B. Markisen)
    • Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (meist 5% der Vers.Summe, eine Erhöhung ist empfehlenswert)
    • Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens, meist bis zu einem Jahr

       

      Durch der Wohngebäudeversicherung werden Schäden durch folgende Gefahren ersetzt:

    • Feuer (auch Blitzschlag, Explosion)
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel

       

      Zusätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung enthalten:

       

    • Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten und Schutzkosten, meist bis 5% der Versicherungssumme. Eine Erhöhung auf, z.B. 10% der Vers.Summe, ist empfehlenswert
    • Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens, meist bis zu einem Jahr

       

      Deckungserweiterungen (Auszüge):

      • Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch außerhalb des Hauses mitversichern
      • Überspannungschäden

        Der direkte Blitzschlag ist in der Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden

      • Erhöhung der Entschädigungsgrenzen

        für Aufräum-, Abbruch- Bewegungs- und Schutzkosten, z.B. auf 10%

      • Mietausfallzusatzdeckung für vermietete Wohnräume

        Wenn der Mieter nicht zahlen kann, zahlt die Versicherung den Mietausfall bis zu einem Jahr. (20% Selbstbeteiligung im Schadenfall)

      • Es gibt noch viele weitere Erweiterungen (z.B. Elementarschäden, Induktionsschäden, Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, Dekontamination von Erdreich usw.). Die vorgenannten Zusatzrisiken können meist gegen Beitragszuschläge mitversichert werden.

        Ein Tipp: Oftmals bieten die Versicherer sogenannte Paket-Angebote. Hier sind Deckungserweiterungen günstig eingeschlossen.

      Ermittlung der richtigen Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung

       

      Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung muss dem aktuellen Neuwert entsprechen, damit im Schadenfall Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden oder bei einem Totalschaden das Gebäude ohne Abzüge im ursprünglichen Zustand wieder aufgebaut werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer von vornherein "Unterversicherungsverzicht" zur Gebäudeversicherung gewährt.

      Dies setzt voraus, dass die Versicherungssumme nach einem der nachfolgend genannten 3 Verfahren gebildet wird:

      1. Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen nach dem Fragebogen zur Wertermittlung (ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu)
      2. Gutachten eines vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen
      3. Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert. Nur möglich, wenn komplette Unterlagen über die Baukosten vorliegen (auch Eigenleistungen, Einbauten, Anbauten, Architekten- und Statikergebühren, Gebühren der Baubehörden) Werden nach der Summenermittlung Neu-, Um- oder Anbauten durchgeführt, muss dies der Gebäudeversicherung zwecks Anpassung der Versicherungssumme gemeldet werden.